AGB

1. Allgemein

Für alle unsere Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend, die durch die Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten die nachfolgenden Bedingungen für künftige Käufe auch dann, wenn dies in Zukunft nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2. Angebot und Auftragserteilung

Unsere Angebote sind nur für 6 Monate oder vereinbarte Frist gültig, und sind freibleibend. Aufträge und deren Änderungen sind für uns erst nach unserer schriftlichen Bestätigung bindend. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen, wie z. B. Schließplanaufstellungen und Zeichnungen zu den in Auftrag gegebenen Schließanlagen, Zylindern oder anderen Artikeln, die Maßangaben verlangen.

3. Lieferung

Die Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Auch sind aus technischen Gründen unvermeidliche Mehr- oder Minderlieferungen zulässig. Bei späteren Änderungen des Auftrages durch den Besteller, die die Lieferfrist beeinflussen, kann sich diese in angemessenem Umfang verlängern. Fälle höherer Gewalt und Betriebsstörungen einschließlich Maschinendefekte, Rohmaterialmangel, Krankheit, Streik, Aussperrung, entbindet uns von der angegebenen Lieferfrist und von der Verpflichtung zur vollständigen Auslieferung. Gleiches gilt wenn derartige Ereignisse den Vorlieferanten betreffen. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb 3 Monaten nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Wir sind berechtigt die noch nicht abgerufene Ware dem Besteller zu berechnen und zur Abholung bereitzustellen.

4. Preise

Die Preise sind in Euro (€) berechnet und beziehen sich grundsätzlich auf den Warenwert ohne Verpackung und Versand ab Geschäftsräume Kaiserslautern und sind stets freibleibend. Die Lieferung der Ware erfolgt grundsätzlich auf Gefahr des Käufers. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Eine Erhöhung der Werkstoffpreise und Löhne oder der Kosten für Fremdarbeiten und Teile sowie nachträglich im Preis nicht berücksichtigten Abgaben berechtigen uns zu einer angemessenen Preiserhöhung. Wir behalten uns die jederzeitige Änderung unserer Preise und Rabatte entsprechend der Kostenlage vor.

5. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind innerhalb 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen werden 2% Skonto gewährt. Der Skontoabzug ist zulässig, wenn alle zur Nettozahlung fälligen Rechnungen bezahlt sind. Rechnungen unter 25 € sowie Montage und Lohnarbeiten sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug zahlbar. Wechsel werden nur angenommen, wenn diese Zahlungsart ausdrücklich vorher mit uns vereinbart wurde. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen zulässig, desgleichen die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche oder ähnlichem Grunde.

6. Zahlungsverzug

Bei Zielüberschreitungen berechnen wir Zinsen in Höhe der uns selbst entstehenden Kosten für Bankkredite oder nach den Sätzen der hiesigen Banken für Kredite, mindestens jedoch 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung, ungünstigen Auskünften über den Käufer, z.B. Wechselprotest, Zwangsvollstreckung, werden alle Forderungen sofort fällig. In vorgenannten Fällen sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzufordern, ohne dass hierdurch die Zahlungspflicht des Käufers erlischt, und nach Zahlung zu liefern. Ist die Lieferung noch nicht erfolgt, können wir sofort vom Vertrag zurücktreten und die entstandenen Kosten für lagernde Materialien nebst Gewinnaufschlägen in Rechnung stellen.

7. Gewährleistung/Haftung

Eine Gewähr dafür, dass die von uns angebotenen Waren für die vom Käufer in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht. Die gesamte Ware muss sofort nach Erhalt vom Käufer geprüft werden, besonders auf Stückzahl, Beschaffenheit und Montageausführung. Sollte der Käufer nach Empfang der Ware einen Material- oder Ausführungsfehler feststellen, so ist dieses sofort, jedoch spätesten innerhalb 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Beanstandete Artikel sind zur Prüfung einzusenden. Wenn die Prüfung ergibt, dass Herstellungs- oder Materialfehler vorliegen, wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet oder der berechnete Wert des zurückgesandten Materials gutgeschrieben. Wir haben bei berechtigten Mängeln grundsätzlich ein Nachbesserungsrecht. Alle weiteren Ansprüche, mögen sie heißen wie sie wollen, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind auch im Falle besonderer Garantien oder Zusicherungen ausgeschlossen. Warenrücksendungen nur nach vorheriger Absprache. Für Folgeschäden, die durch die Montage auftreten, übernehmen wir keinerlei Haftung.

8. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, auch im montierten Zustand vor. Für den Fall der Bezahlung auf Scheck-Wechselbasis bleibt allerdings der Eigentumsvorbehalt bis zur Einlösung des Wechsels durch den Käufer bestehen. Der Käufer ist berechtigt, diese Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferer rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Er ist verpflichtet, die Rechte des Lieferers beim Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Lieferer berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung, auf Kosten des Käufers die einstweilige Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Wir ermächtigen den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Von unserer Einziehungsbefugnis werden wir keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen hat der Käufer uns die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wir werden hiermit ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen. Der Käufer hat Eingriffe Dritter (z.B. Pfändung) in unser Eigentum dem Lieferer unverzüglich mitzuteilen, sowie die Kosten einer Intervention zu übernehmen.

9. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaiserslautern, der Geschäftssitz des Verkäufers. Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages. Die unwirksamen Bestimmungen sind vielmehr zu ersetzen, die ihnen in gesetzlich zulässigerweise wirtschaftlich am nächsten kommen.

Kaiserslautern, den 02.01.2007